Wichtig ist das Sie uns ihre Bedürftigkeit mittels Bescheide vom Amt oder Einkommensnachweis nachweisen.
Da wir als gemeinnütziger und mildtätiger Verein per Satzung und Gesetz dazu verpflichtet sind genau zu schauen an wem wir gespendete Hardware abgeben, ist diese Maßnahme wichtig um sicher zu stellen das Computer auch wirklich nur an bedürftige Personen abgegeben werden. Leitlinie ist dabei das SGB und deren Regelsätze für Leistungsbezieher.
Um unsere Unkosten halbwegs zu decken wird eine kleine Gebühr von 10,00 Euro erhoben welche bei der Übergabe des Computers fällig wird.